Satzung

des Vereins zur Erhaltung Probsteier Windmühlen e. V.

Fassung nach Änderungsbeschluss vom 13.03.2008

§ 1 – Name, Sitz und Zweck des Vereins

Der Verein führt den Namen „Verein zur Erhaltung Probsteier Windmühlen e. V.“. Er hat seinen Sitz in Schönberg/Holstein und ist im Vereinsregister eingetragen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Reparatur und Erhaltung von Windmühlen in der Probstei.

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss aus wichtigem Grund oder Austritt. Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres zulässig. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 – Vorstand und Wahlen

6.1. Der Verein wird nach außen durch den Vorstand nach § 26 BGB vertreten. Dieser Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Je 2 von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis sollen der 2. und 3. Vorsitzende nur vertreten, wenn der 1. Vorsitzende und der Kassenwart verhindert sind.

6.2. Zum erweiterten Vorstand gehören 8 Mitglieder: der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftwart und 3 Beisitzer.

6.3. 1 Beisitzer/in soll der Familie Hans-Jochim Untiedt aus Krokau als Eigentümer der dortigen Windmühle angehören. 2 weitere Beisitzer sollen Bürger/innen aus den Gemeinden Schönberg, sowie Krokau, Wisch oder Barsbek sein.

6.4 Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der 1. Vorsitzende, der 3. Vorsitzende, der Schriftführer und der Beisitzer aus Schönberg stehen jeweils in den Jahren mit gerader Jahreszahl, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Beisitzer aus Krokau, Wisch oder Barsbek jeweils in den Jahren mit ungerader Jahreszahl zur Neuwahl an.

6.5. Im Innenverhältnis soll der Vorstand gem. § 26 BGB Mehrheitsbeschlüssen des erweiterten Vorstandes Rechnung tragen.

6.6. Der geschäftsführende Vorstand hat sämtlich anfallenden Vereinsangelegenheiten zu erledigen und über seine Tätigkeit in der Mitgliederversammlung zu berichten.

§ 7 – Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird jährlich einmal vom Vorstand einberufen. Eine Mitgliederversammlung muss außerdem einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies in einem schriftlichen Antrag an den Vorstand fordern. Die Einberufung erfolgt durch Rundschreiben an die Mitglieder. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle vorliegenden oder eingebrachten Anträge und wählt den Vorstand. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, Vertretung mit schriftlicher Vollmacht ist zulässig.

§ 8 – Satzungsänderung

Satzungsänderungen können nur mit ¾ der abgegeben Stimmen beschlossen werden. In der Einberufung zur Mitgliederversammlung muss ausdrücklich auf das Vorhaben einer Satzungsänderung hingewiesen werden.

§ 9 – Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur mit ¾ der abgegeben Stimmen beschlossen werden. In der Einberufung zur Mitgliederversammlung muss ausdrücklich auf das Vorhaben einer Vereinsauflösung hingewiesen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Kreis Plön mit der Maßgabe, dieses unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. Soweit diese Satzung keine ausdrücklichen Bestimmungen trifft, gilt das Gesetz.

Beschlossen in 24217 Schönberg/Holstein

am 13.März 2008

 

gez. Gisela Henning
Schriftwartin
gez. Hans-Herbert Buchholz
1. Vorsitzender
gez. Uwe Stoltenberg
2. Vorsitzender